Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 28. Januar 2025 tritt dieser geänderte Bebauungsplan in Kraft.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Industriegebiets zu schaffen. Dies umfasst unter anderem die Anpassung der Flächennutzungen und die Festsetzung neuer Baugrenzen, um den aktuellen Anforderungen der ansässigen Unternehmen gerecht zu werden und zukünftige Ansiedlungen zu ermöglichen.
Unser Planungsbüro hat den gesamten Prozess der Planänderung begleitet und unterstützt. Von der ersten Entwurfsplanung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange bis hin zur finalen Beschlussfassung standen wir der Stadt Boppard als kompetenter Partner zur Seite. Durch unsere Expertise konnten wir dazu beitragen, dass die Planänderung zügig und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte umgesetzt wurde.
Wir freuen uns, dass mit dem Inkrafttreten der 8. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Industriegebiets gelegt ist und sind stolz darauf, Teil dieses wichtigen Projekts gewesen zu sein.