Sanierungsberatung zur Dorferneuerung in Becheln

Unser Büro wurde von der Ortsgemeinde beauftragt, im Zeitraum von 2024 bis 2028 Sanierungsberatungen in Becheln durchzuführen – Immobilen-Eigentümer:innen können sich in Bezug auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten kostenlos beraten lassen. Im Rahmen der Dorferneuerung können Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden gefördert werden, die zu Wohn- und ggf. auch Arbeitszwecken genutzt werden. Ziele des Förderprogramms sind die Vorbeugung bzw. Beseitigung von Leerstand sowie die Erhaltung bzw. Verbesserung des regionaltypischen Ortsbildes. Für den Erhalt einer Förderung bis zu 30.000 € gelten folgende Bedingungen:

  • Gebäude mit Baujahr vor 1980
  • Es werden umfangreichere Sanierungsmaßnahmen gefördert, die über eine reine Instandsetzung oder kleinere Schönheitsreparaturen hinausgehen (üblicherweise 2 bis 3 Gewerke).
  • Sowohl äußerlich sichtbare Maßnahmen als auch die Modernisierung von Innenräumen können gefördert werden.
  • Maßnahmen, die vor Bewilligung eines Förderantrags begonnen wurden, können nicht mehr gefördert werden und gefährden ggf. die Förderfähigkeit des gesamten Projektes.

Weitere Informationen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises:

https://www.rhein-lahn-kreis.de/aktuelles/2019/dorferneuerung-zuschuesse-auch-fuer-private-massnahmen

Ansprechpartnerin des Kreises:

Frau Daniela Fritz, Tel. 02603972-378, daniela.fritz@rhein-lahn.rlp.de

Ansprechpartnerin von Stadt-Land-plus:

Steffi Pung, Tel. 06742 – 8780-15, steffi.pung@stadt-land-plus.de

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