Das ca. 3,9ha große Neubaugebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsbezirks Weiler und rundet den Siedlungskörper städtebaulich ab. Der Bebauungsplan sollte die planungs- und bauordnungsrechtliche Schaffung von Wohnraum im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung – sowohl unter Berücksichtigung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung, als auch einer harmonischen Eingliederung in den Landschaftsraum – gewährleisten.
Das Erschließungskonzept besteht im wesentlichen aus einer Ringerschließung. Die Erschließung der westlichen und nordöstlichen Bereiche erfolgt durch vom Erschließungsring abzweigende Stichstraßen. Der Straßenraum ist als Mischverkehrsfläche ausgebildet. Fußgänger und Autofahrer sollen als gleichberechtigte Teilnehmer nebeneinander den Straßenraum nutzen können.
Städtebauliches Ziel ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland. Dabei war das Baugebiet in die vorhandenen Strukturen und in das Orts- und Landschaftsbild harmonisch einzufügen. Wesentliche Vorraussetzung zur Umsetzung sind die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen. Deshalb wurden Festsetzungen zur Dachlandschaft, welche geprägt wird durch Dachform, -neigung und -aufbauten, der Fassadengestaltung, zu den Einfriedungen und der Freiflächen der Baugrundstücke getroffen. Dabei wurde sich an den orts- bzw. regionstypischen Gestaltelementen orientiert.
In Anlehnung an die historische Bebauung soll eine den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechende Bautypologie unter Ausnutzung moderner Architekturgestaltelemente (z. B. Glas/Stahlkonstruktion) entwickelt werden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen